.

Samstag, 15. März 2008

Der Bundesrat will das bilaterale Abkommen zur Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen.

Der Bundesrat will das bilaterale Abkommen zur Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien ausdehnen. Erneut werden bei dieser Frage von der Regierung nicht die Interessen der Schweiz sondern diejenigen der EU vertreten. Dieser Beschluss kommt einer Kapitulation vor den Forderungen der Europäischen Union gleich. Die SVP verurteilt den Beschluss des Bundesrates, welcher zustande kam, ohne dass die unhaltbaren Forderungen der EU im Steuerbereich vom Tisch sind.
...
Solange diese Situation anhält, dürfen keine weiteren Zusagen gemacht werden. Die Europäische Union muss in der Steuerfrage jetzt sofort und klar zurückstecken. Ohne die unwiderrufliche, verbindliche Verpflichtung der EU, dass die steuerliche Souveränität der Schweiz nicht weiter in Frage gestellt wird, kann die Personenfreizügigkeit keinesfalls auf Rumänien und Bulgarien ausgeweitet werden. Es ist daran zu erinnern, dass mit diesem Beschluss allen Bürgerinnen und Bürgern von Rumänien und Bulgarien das Recht gegeben wird, in die Schweiz einzuwandern, um hier zu arbeiten!

Quelle: Schweizerische Volkspartei

Keine Kommentare:

Bücher: Bulgarien, Sofia

National Statistical Institute (www.nsi.bg)